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Übertrittsverfahren

wir freuen unsIn dieser Zusammenfassung ist der Übertritt zum Schuljahresbeginn in unsere 5. Klasse beschrieben. Informationen zum Wechsel in eine höhere Jahrgangsstufe finden Sie hier:

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe

In den ersten Unterrichtstagen im Mai geben die Grundschulen die Übertrittszeugnisse aus. Ausschlaggebend für den Übertritt sind die dort aufgelisteten Noten. Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,66 und besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU sind für die Realschule direkt geeignet. Ab einem Notendurchschnitt von 3,00 ist vor dem Wechsel auf die Realschule das Bestehen des Probeunterrichts nötig. Zusätzliche Informationen finden Sie hier:

Übertritt nach der 5. Klasse einer Mittelschule

Geeignet für den Wechsel an die Realschule sind Schülerinnen und Schüler, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5 aufweisen. Nehmen Sie jetzt mit dem Zwischenzeugnis eine Voranmeldung vor, über die tatsächliche Aufnahme entscheiden dann die Noten im Jahreszeugnis. Sie helfen uns mit der Voranmeldung bei der Planung des kommenden Schuljahres.

Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse können nicht am Probeunterricht teilnehmen.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier:

 

Anmeldezeitraum

Mo. 08. Mai bis Do. 11. Mai 2023
von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Fr. 12. Mai 2023
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Mi. 10. Mai 2023
von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin: 09351 – 604 220.

 

Kontaktlose Anmeldung

Wir bieten zusätzlich auch eine kontaklose Anmeldung an. Am einfachsten melden Sie sich telefonisch bei uns, wir besprechen mit Ihnen den Ablauf: 09351 – 604 220

 

Benötigte Unterlagen

Wir empfehlen Ihnen, unsere Online-Anmeldung zu verwenden, so können Sie bereits einige Formulare vorab ausfüllen. Ein Teil der Daten wird direkt an uns übermittelt, einen anderen Teil der Formulare drucken Sie bitte aus:

Alternativ sind hier dieselben Dokumente hinterlegt:

Zusätzlich benötigen wir:

  • das Original des Übertrittszeugnisses (von Jgst. 4)
    bzw. das Zwischenzeugnis (von Jgst. 5)
  • die Geburtsurkunde
  • Beim Übertritt an eine andere Schule ist die Masernimpfung des Kindes nachzuweisen durch:
    - Nachweis über 2 Masernimpfungen (Impfpass vorlegen), oder
    - Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität vorliegt, oder
    - Ärztliche Bescheinigung, über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, oder
    - Bestätigung der Grundschule, dass der Masernschutz dort bereits geprüft wurde
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • ggf. Erklärung zur Sorgeberechtigung (bei getrennt lebenden Eltern bitte ausdrucken und unterschrieben mitbringen)
  • ggf. Bescheinigung zu Teilleistungsstörungen

Wir verwenden den "Schulmanager-online" für den Austausch von Informationen: Elternbriefe, Nachrichten, aktuelle Stundenplöäne etc., weitere Informationen finden Sie hier:

 

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